
Author: Dr. med Claudia Neumann
© 2021 Dr. Claudia Neumann
Stand: 29.01.2021
Ab 1/2021 gelten neue Heilmittel-Richtlinien. Die Diagnose-Gruppen und die Verordnungs-Richtlinien wurden vollständig überarbeitet. Dazu gibt es eine neue Zertifizierung der Heilmittel-Verordnung durch die KBV. Ärzte dürfen die Heilmittel nur mit zertifizierten Praxisprogrammen verordnen. apraxos hat natülich eine entsprechende Zulassung.
Das Heilmittel-Rezept ersetzt die Formulare Physikalische Therapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Richten Sie das neue Formular über System / Einstellungen / Formulare / Standard / Heilmittel wie üblich ein. Die alten Formulare werden beim Update automatisch gelöscht.
Das Heilmittel-Rezept wird über das BFB-Programm editiert. Das BFB-Programm benutzt die Formulare als Hintergrund. Dafür müssen die von der KBV gelieferten PDF-Dokumente in Bilddateien umgewandelt werden. Sollte das ungewöhnlich lange dauern, müssen die Formulare einmalig am Server mit dem BFB-Programm aufgerufen werden. Dies gilt für alle neuen Formulare.
Auf Debian 10 Buster gibt es eine (veraltete) Vorschrift, dass PDF-Dateien nicht in PNGs umgewandelt werden dürfen, da es eine Sicherheitslücke in ghostscript gab, die dabei ausgenutzt werden konnte. Diese Sicherheitspolicy stört nun die Umwandlung. Indem Sie als root die Datei /ect/Imagemagick-6/policy.xml in /etc/Imagemagick-6/policy.xml.out umbenennen, funktioniert es wieder.
Rufen Sie das Heilmittel-Rezept auf:

Je nach benutzten Bildschirm muss zur vollständigen Darstellung des Heilmittel-Rezeptes das Bild nach unten gescrollt werden:

Die hier gezeigte Patientendaten sind Testdaten der KBV und können nicht zur Abrechnung benutzt werden.
Voreinstellungen festlegen
über den Button System in der Werkzeugleiste können Voreinstellungen für das Heilmittel-Rezept festgelegt werden:

Wählen Sie Heilmittel:

Sie können hier festlegen, ob ein Therapiebericht grundsätzlich angefordert werden soll, ob grundsätzlich Hausbesuch ja oder nein angekreuzt werden soll und welcher Heilmittelbereich bevorzugt gewählt werden soll. In aller Regel wird die Physiotherapie vorausgewählt werden, es sei denn beim HNO-Ärzte wird die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie bevorzugt. Beim Hausbesuch sollte das Nein vorausgewählt werden. Beim auszufüllenden Heilmittel-Rezept kann die Vorauswahl jederzeit korrigiert werden. Mit Speichern wird die Auswahl gesichert.
Auswahl der Diagnose
Für das Heilmittel-Rezept muss als Erstes die Diagnose festgelegt werden. Über den Button Diagnosen in der Werkzeugleiste können über ein Auswahl-Menü verschiedene Diagnosenlisten ausgewählt werden:

Bei der Auswahl Patient werden die Diagnosen der Patientenkartei aufgelistet und können übernommen werden:

Bei der Auswahl Diagnosen-Datenbank wird die eigene Diagnosen-Datenbank aufgerufen.

Wird im Suchfeld Progressive Suche mit Kleinbuchstaben hineingeschrieben, wird nach Diagnosen-Synonymen gesucht, wobei bei der Eingabe sofort auf den nächstmöglichen Eintrag gesprungen wird.

Beginnt die Sucheingabe mit einem Großbuchstaben, wird in den Diagnosen gesucht.

Mit Button OK wird die ausgewählte Diagnose übernommen.

Es muss die Diagnosen-Sicherheit ausgewählt werden.

Es kann eine Seitenlokalisation angegeben werden. Die Diagnose wird in das Heilmittel-Rezept eingetragen.

Bei der Auswahl ICD-Diagnosen wird die ICD-Datenbank mit der Sortierung nach Diagnosen aufgerufen. Mit ICD-ICD wird die ICD-Datenbank mit der Sortierung nach ICD aufgerufen. Die Suche und Übernahme der Diagnosen ist identisch, allerdings entfällt die Synonym-Suche.
Auswahl der Diagnosengruppe
Als nächstes müssen Sie die Diagnosegruppe bestimmen. Klicken sie dafür auf den Button Heilmittel in der Werkzeugleiste.

Die Liste der Diagnosengruppen öffnet sich, der Bereich Physiotherapie ist vorausgewählt. Bei einem LWS-Syndrom wählen wir Wirbelsäulenerkrankungen und doppelklicken auf die Diagnosegruppe. Die Untergruppe öffnet sich.

Mit einem Doppelklick auf die Untergruppe WSa öffnet sich die Information zur Diagnosegruppe:

Mit dem Button Zurück kommt man wieder in die Auswahl der Diagnosengruppen. Mit dem Button Übernahme der Diagnosengruppe wird die Diagnosengruppe und die Leitsymptomatik übernommen. Möchte man eine patientenindividuelle Leitsymptomatik angeben, wähle man die Diagnosengruppe, die in der Spalte "individuell" ein T stehen hat. Dann muss allerdings auch eine individuelle Leitsymptomatik angegeben werden.

Auswahl des/der Heilmittel
Im Auswahlfenster der Diagnosengruppe kann direkt in die Auswahl der Heilmittel mit Klick auf den Button Heilmittel der Diagnosengruppe gewechselt werden:

Es werden die auswählbaren Heilmittel dieser Diagnosengruppe aufgelistet. Darüberhinaus ist angegeben, wieviele Behandlungen maximal auf einem Rezept verordnungsfähig sind, hier 6 pro Rezept, und wieviele Behandlungen als "orientierende Behandlungshoechstmenge" maximal verordnet werden können, hier 18 Behandlungen. Nach 18 Behandlungen mussen bis zum nächsten Rezept 6 Monate vergangen sein, bis ein neuer Behandlungsfall eintritt und damit wieder 18 Behandlungen möglich sind.
Auf einem Rezept können bis zu 3 vorrangige Heilmittel (grün hinterlegt) verordnet werden. Die Behandlungsmenge pro Rezept darf dabei nicht überschritten werden. Zusätzlich kann 1 ergänzendes Heilmittel (gelb hinterlegt) verordnet werden. Die Anzahl der Behandlung eines ergänzenden Heilmittels darf die Behandlungsmenge der vorrangigen Heilmittel nicht überschreiten. Mit Klick auf den Button Heilmittel-Übernahme wird das Heilmittel auf das Rezept übernommen.

Beispiel für eine mögliche Verordnung:

Die Therapiefrequenz richtet sich ebenfalls nach dem Heilmittelkatalog und kann aus dem Drop-Down-Menü ausgewält werden.

Therapieziele oder weitere Informationen für den Therapeuten können im Feld unterhalb eingegeben werden. Diese sind von den Heilmittel-Richtlinien nicht betroffen.
Statt vorrangiger oder ergänzender Heilmittel darf auch eine "standardisierte Heilmittelkombination" verordnet werden.


Bei den "standardisierten Heilmittelkombinationen" soll entweder keine Angabe zu den Heilmitteln gemacht werden; dann wählt der Therapeut die Heilmittel aus, oder es sollen mindestens 3 Heilmittel hinzugesetzt werden. Sie können z.B. 3 Heilmittel aus der Liste auswählen und diese übernehmen.
Besonderer Versorgungsbedarf
Mit den neuen Heilmittel-Richtlinien entfällt die Möglichkeit, längerfristige Heilmittel-Behandlungen als "außerhalb des Regelfalls" zu bezeichnen. Umso wichtiger ist es, entweder einen besonderen Versorgungsbedarf (BVB) oder eine langfristige Heilmittelversorgung (LHM) zu ermitteln. Entscheidend dafür ist die richtige Diagnose. In der Auswahl Diagnosen ist unter den Button BVB/LVM ICD und BVB/LHV Diagnosen die Diagnosenliste der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie für BVB oder LHM enthalten.
Ein Beispiel: Sie haben einen Patienten mit Morbus Parkinson und wollen ermitteln, inwieweit eine langfristige Heilmittelversorgung möglich ist: suchen Sie zunächst in den ICD-Diagnosen den Morbus Parkinson:

Sie können diese Diagnose zunächst übernehmen.

Rufen Sie nun wieder die Auswahl Diagnosen auf und wählen Sie BVB/LHM ICD.


Für den ICD G20.90 gibt es keine langfristige Heilmittelversorgung. Klicken Sie auf OK.

Es werden Ihnen in der Diagnosenliste die ICDs angezeigt, die dem angegeben ICD am Nächsten kommen. Für die ICD G20.1-, G20.11, G20.12, G20.2-, G20.21 und G20.22 ist langfristige Heilmittelversorgung zugelassen. Mit einem Doppelklick auf die Diagnose erhalten Sie den ausführlichen Text der Heilmittel-Richtlinie:

Wenn die Diagnose mit dem Krankheitsbild des Patienten übereinstimmt, übernehmen Sie diese Diagnose mit Klick auf OK.

Sie erhalten den Hinweis, dass die Diagnosengruppe ZN ausgewählt werden soll.

Beantworten Sie die diese Frage mit Nein, dann wird die bisherige Diagnose (G20.90) durch die ausgewählte Diagnose ersetzt. Es muss dann noch die Diagnosensicherheit und bei Bedarf die Seitenlokalisation angegeben werden. Klicken Sie jetzt auf den Button Heilmittel:

Die empfohlene Diagnosegruppe ZN ist grün unterlegt. Mit Doppelklick auf die Diagnosegruppe ZN wird die Untergruppe geöffnet. Wählen Sie eine der Untergruppen für die Leitsymptomatik aus. Falls Sie eine patientenindividuelle Leitsymptomatik angeben wollen, müssen Sie die Diagnosegruppe auswählen, die in der Spalte individuell ein T stehen hat. Sie müssen dann auch eigene Angaben zur Leitsymptomatik machen.

Mit einem weiteren Doppelklick auf die Leitsymptomatik der Untergruppe wird Ihnen der ausführliche Text zur Diagnosegruppe angezeigt:

Die Diagnosegruppe und die Leitsymptomatik wird mit Klick auf den Button Übernahme der Diagnosegruppe in das Heilmittel-Rezept eingetragen.

Mit der Übernahme der Diagnosegruppe bekommen Sie direkt den Hinweis, dass das Heilmittel-Rezept mit diesen Daten einem besonderen Versorgungsbedarf entspricht und damit nicht den oben angegebenen Einschränkungen unterliegt.
Mit Klick auf den Button Heilmittel der Diagnosegruppe werden Ihnen die möglichen Heilmittel mit den Verordnungsmöglichkeiten angezeigt.

Wie Sie sehen, gibt es für diese Diagnosegruppe weniger mögliche Heilmittel. Dafür können Sie mehr Behandlungen verordnen. Bei einem besonderen Versorgungsbedarf gilt die Einschränkung der Behandlungen pro Rezept nicht. Allerdings darf die Verordnungsmenge den Bedarf für 12 Wochen (ein Quartal) nicht überschreiten.
Klicken Sie auf z.B. KG-ZNS und übernehmen Sie mit Button Heilmittel Übernahme. Evtl. noch Wärmetherapie und ebenfalls übernehmen.

Beenden Sie die Auswahl der Heilmittel mit Button Beenden.

Die Heilmittel sind übernommen worden. Die Behandlungseinheiten können nach Wunsch editiert werden. Höhere Behandlungseinheiten pro Rezept werden beim BVB und LHM akzeptiert. Die Therapiefrequenz sollte angegeben werden. So kann das Rezept ausgedruckt werden:

Langfristige Heilmittelversorgung
Ein weiteres Beispiel: Patientin mit Brustkrebs.

Hier wird bereits bei der Diagnosen-Suche in der eigenen Diagnosen-Datenbank eine Übereinstimmung mit Diagnosenliste der Anlage 2 gefunden.

Die Diagnosengruppe ist bereits grün unterlegt. Die Diagnosegruppe LYa wird übernommen.

Es erscheint der Hinweis auf einen langfristigen Heilmittelbedarf. Man klickt auf Button Heilmittel der Diagnosegruppe.

Die Heilmittel dieser Diagnosegruppe sind andere als in den vorigen Beispielen. Man kann hier ausschließlich manuelle Lymphdrainage verordnen. Krankengymnastik oder Massagen sind in dieser Diagnosegruppe nicht enthalten, müssten bei Bedarf über eine andere Diagnosegruppe verordnet werden, entsprechen dann allerdings nicht einer langfristigen Heilmittelversorgung.
Wir wählen MLD-45 aus. Bei einem LHM dürfen Behandlungseinheiten für 12 Wochen auf einem Rezept verordnet werden.


besonderer Versorgungsbedarf mit Akutereignis
Bestimmte besondere Versorgungsbedarf gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Daher muss bei der Ausstellung des Heilmittelrezeptes das Akutereignis dokumentiert werden. Z.B. Hirninfarkt:

Bei der Diagnose Hirninfarkt wird die Diagnosegruppe ZN grün unterlegt. Bei Auswahl von ZNa erscheint folgende Meldung:

Die Auswahl des Heilmittels sollte zunächst unterbrochen werden und das Akutereignis angegeben werden:

Liegt der Zeitpunkt des Akutereignisses im Zeitraum für den besonderen Versorgungsbedarf, erscheint die entsprechende Meldung. Nun kann die Verordnung über die Diagnosegruppe und den Heilmitteln fortgeführt werden.

Genehmigungen
Im Dezember erreichte mich Infomaterial der AOK Niedersachsen zur neuen Heilmittel-Verordnung. Dort wurde behauptet, dass es mit der neuen Heilmittel-Verordnung keine Genehmigungsverfahren mehr gäbe. Das ist nicht richtig! Vielmehr ist es so, dass die bisherigen Genehmigungen hinfällig sind. Es müssen also für Verordnungen ab 1.1.2021 neue Genehmigungen beantragt werden.
In apraxos können Sie Genehmigungen über den Button Genehmigung hinterlegen. Füllen Sie das Heilmittel-Rezept mit den genehmigten Daten aus. Dann können Sie die Daten einfach in die Genehmigungsdatenbank mit dem Button Übernahme einfügen. Geben Sie entweder ohne Frist T oder das Datum des Genehmigungsendes unter gültigbis ein.

Das Heilmittel-Rezept wird dann als langfristig genehmigt markiert.
Blankoverordnung
Als Neuerung wird es die Blankoverordnung geben. Zur Zeit gibt es dafür noch keine Diagnosenliste, sodass hierfür noch kein Beispiel gegeben werden kann.
Der Vorteil der Blankoverordnung ist, dass der Therapeut die Behandlungsmaßnahmen und die Behandlungsmenge bestimmt. Für Sie besteht dabei kein Regress-Risiko. Das Risoko geht auf den Therapeuten über.
Meldung bei Überschreitung der orientierenden Behandlungshöchstmenge
Über den Button Reproduktion kann das letzte Heilmittel-Rezept auf das aktuelle Datum übernommen und so leicht ausgedruckt werden. Wenn die orientierende Behandlungshöchstmenge erreicht ist, können Sie weitere Heilmittel-Rezepte ausstellen. Es erscheint allerdings an der Seite die dargestellte Meldung:

Man sollte in der Patientenkartei gute Gründe für weitere Heilmittel-Rezepte dokumentieren, da die Krankenkassen die orientierende Behandlungshöchstmenge als Maximum der zu verordnenden Behandlungen ansehen. Sollten die Heilmittel-Rezepte von den MFA erstellt werden, müssen diese den Arzt auf die Meldung aufmerksam machen. Der Verordnungsfall heißt, dass die nächste Verordnung mit derselben Diagnose und Diagnosegruppe erst 6 Monate nach der letzten Verordnung erneut rezeptiert werden kann.
Statistische Auswertungen
Die statistische Auswertung der neuen Heilmittel-Verordnung beginnt erst mit dem 1.1.2021. Vorhergehende Verordnungen werden mit der alten Heilmittel-Statistik berechnet. Die Berechnung können Sie unter Verarbeitung / Verordnungen / Heilmitte (neu) aufrufen. Über Ausgabe stehen Ihnen sämtliche Informationen zu den getätigten Heilmittel-Rezepten zur Verfügung. Über Suchen können Sie diese Statistik nach bestimmten Kriterien filtern:
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Zeitraum
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Patienten-Nr
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Patientenname
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Geburtsdatum
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Versichertennr
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Heilmittelbereich
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Hausbesuch
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Therapiebericht
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ICD
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Diagnosegruppe
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besonderer V.-Bedarf
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langfristiger H.-Bedarf
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Genehmigung
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Blankoverordnung
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vorrangige Heilmittel
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ergänzende Heilmittel
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standardisierte HM-Kombination
In der Statistik werden auch die Preise der Verordnung berechnet. Die möglichen Kosten für Hausbesuche oder Therapieberichte oder die Erstbefundung durch den Heilmitteltherapeuten werden nicht berücksichtigt.